AGB
Müller Akustik, gültig ab 01.03.2024
1.) Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und sonstigen Leistungen ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
2.) Angebote, Preise und Aufträge
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Vereinbarungen und Bestellungen, mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unsererseits werden erst mit Zugang der entsprechenden schriftlichen Auftragsbestätigung oder des Lieferscheins verbindlich. 2.2. Alle Angaben von uns oder unseren Vorlieferanten, z. B. Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen, Zeichnungen, technische Daten, Liefertermine und Bezugnahmen auf Normen in jeglichen Unterlagen sind für uns unverbindlich und stellen weder eine Zusicherung von Eigenschaften noch eine Beschaffenheitsgarantie dar. Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum und unterliegen unserem Urheberrecht. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
2.3. Wir sind berechtigt, Verhandlungen über eine Preisanpassung zu verlangen, wenn nachstehende Positionen eine Änderung erfahren: Preise für das insgesamt benötigte Material ab Vertragsschluss oder Lohn- oder Lohnnebenkosten durch gesetzliche oder tarifliche Veränderungen oder die Mehrwertsteuer. Dies gilt bei Verträgen mit Verbrauchern nur bei Dauerschuldverhältnissen sowie bei Vereinbarungen, die Liefer-oder Leistungsfristen von mehr als vier Monaten nach Vertragsabschluss enthalten.
2.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Verträgen mit Verbrauchern über Leistungen, die innerhalb von vier Monaten erbracht werden sollen, gilt abweichend hiervon auch bei zwischenzeitlichen Änderungen der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Mehrwertsteuersatz.
3.) Lieferung und Lagerung
3.1. Gefahrübergang - Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Dies gilt nicht im Rahmen von Gebrauchsgüterkäufen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgt auch eine Lieferung nach einem anderen Ort. In diesem Fall geht mit dem Verlassen unseres Lagers, bei Streckengeschäften des Lieferwerkes, die Gefahr auf den Kunden über.
3.2. Vorab- und Teillieferungen sind uns im für den Kunden zumutbaren Umfang gestattet. Wir sind berechtigt, diese gesondert in Rechnung zu stellen. Bei Abrufaufträgen sind wir auch berechtigt, die gesamte Bestellmenge geschlossen zu liefern. Änderungswünsche können nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, es wird ausdrücklich vereinbart und schriftlich bestätigt. Abruftermine und –mengen können, soweit keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, nur im Rahmen unserer Liefermöglichkeiten berücksichtigt werden.
3.3. Erfolgt die Anlieferung auf Wunsch des Kunden an eine angegebene Lieferanschrift, so geschieht dies auf dessen Gefahr an die mit dem Fahrzeug nächst erreichbare Stelle. Das Abladen gehört auch in diesem Falle nicht zu unserem Lieferumfang. Der Kunde hat für die Übernahme und Sicherstellung der Ware am Lieferort zu sorgen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, so sind wir berechtigt, die angelieferte Ware an geeigneter Stelle abzuladen. Wir haften dabei nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzungen unsererseits. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Kunde hat die Waren getrennt von Waren anderer Lieferanten zu lagern und als unsere Ware kenntlich zu machen.
3.4. Liefertermine und –fristen sind, die vollständige Klärung des Auftrages vorausgesetzt, einer individuellen Abrede vorbehalten. Feste Liefertermine und Fixtermine gelten nur dann als vereinbart, wenn diese Termine von uns gesondert und schriftlich ausdrücklich bestätigt werden. Sind wir durch höhere Gewalt oder sonstige unverschuldete und unvorhersehbare Umstände, wie z. B. Eingriffe von hoher Hand, Energiemangel, Betriebsstörung, Arbeitskampfmaßnahmen, falsche oder verspätete Selbstbelieferung, u. ä., die von uns trotz der nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, an der termingerechten Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert, so werden wir den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten. Es tritt dann eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit ein. Sollten diese nicht von uns zu vertretenden hindernden Umstände nicht innerhalb angemessener Zeit in Wegfall kommen, so ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.
3.5. Geraten wir in Verzug, so kann der Kunde neben Lieferung / Leistung den Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3.6. Im Falle des Verzuges ist der Kunde nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und die Frist erfolglos abgelaufen ist. Der Rücktritt ist nur wirksam, wenn er schriftlich erklärt wird.
3.7. Der Abschluss einer Transport- und Bruchversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden. 3.8. Unsere Produkte sind grundsätzlich trocken zu lagern. Eventuelle Folgekosten für Müller Akustik durch Schädigung der Ware aufgrund unsachgemäßer Lagerung sind ausgeschlossen.
4.) Zahlung und Fälligkeit
4.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto, also ohne Abzug, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
4.2. Skonto wird nur nach ausdrücklicher, vorheriger Vereinbarung gewährt. Soweit Skonto gewährt wurde, ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung nicht die Absendung, sondern das Datum des Zahlungseingangs bei uns oder der Gutschrift oder Zahlung bei der von uns angegebenen Zahlstelle maßgebend. Für den Skontoabzug ist der reine Warenwert nach Abzug von Gutschriften maßgebend. Voraus- und Deckungszahlungen sowie Frachtkosten, Maut- und Straßengebühren und Schwerlastabgaben sind nicht skontierfähig. Skonto kann nur in Anspruch genommen werden, sofern alle bis dahin fälligen Rechnungen mit Nebenkosten beglichen sind.
4.3. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt stets nur erfüllungshalber und ohne Rechtspflicht unter dem Vorbehalt der Rückgabe und ohne Übernahme einer Haftung für nicht rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung.
Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen an einen Vertreter unseres Unternehmens dürfen nur gegen Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht oder einer von uns quittierten Rechnung geleistet werden.
4.4. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht - Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Forderungen des Kunden berechtigen diesen nicht zur Aufrechnung. Das gleiche gilt auch für die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts und die Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts.
4.5. Zahlungsschwierigkeiten - Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, werden alle unsere Forderungen, auch die gestundeten (z. B. durch Wechsel) sofort fällig . Bei Hereinnahme und Gutschrift von Wechseln können wir gegen Rückgabe Barzahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Wir sind dann berechtigt, unbeschadet weitergehender Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder Sicherheiten zu fordern. Außerdem sind wir berechtigt, geleistete Vorauszahlungen des Kunden mit Forderungen, bei denen er sich in Verzug befindet, zu verrechnen sowie unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt wahrzunehmen.
5.) Eigentumsvorbehalt
5.1. Grundsatz - Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Eine Zahlung ist erst dann erfüllt, wenn der Gegenwert bei uns eingegangen ist. Bei Schecks und Wechseln, auch bei deren Diskontierung, tritt eine Erfüllung erst mit der endgültigen Einlösung ein.
5.2. Veräußerung und andere Verfügungen - Der Kunde darf die gelieferte Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu normalen Geschäftsbedingungen weiterveräußern, solange er nicht in Verzug ist. Er darf kein Abtretungsverbot vereinbaren und er hat unseren Eigentumsvorbehalt weiterzugeben und den Käufer auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen, so dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß den folgenden Ziffern auf uns übergeht. Zu sonstigen Verfügungen über die gelieferte Ware, z. B. Verpfändung, Sicherungsübereignung, Sicherungszession u. ä. ist er nicht berechtigt.
5.3. Be- und Verarbeitung, Verbindung, Vermischung, Vermengung - Eine etwaige Beoder Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Kunden erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen entstehen. Bei Be-oder Verarbeitung bzw. Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltswaren mit anderen, dem Kunden nicht gehörenden Waren steht uns an der neuen Sache ein Miteigentumsanteil im Verhältnis des Rechnungswertes der gelieferten Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so räumt uns der Kunde an der neuen Sache einen Miteigentumsanteil im Umfang des Verhältnisses des Rechnungswertes der gelieferten Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware ein. Die durch Be- oder Verarbeitung bzw. Verbindung, Vermischung oder Vermengung entstandene neue Sache wird von dem Kunden für uns unentgeltlich verwahrt.
5.4. Forderungsabtretung - Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Die abgetretene Forderung dient uns in demselben Umfang zur Sicherung wie die gelieferte Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der von uns gelieferten Ware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentum gem. Nr. 5.3 haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Vorbehaltsware.
5.5. Einziehung von Forderungen - Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Wir werden von dem Widerrufsrecht nur in den unter Nr. 4.3. genannten Fällen Gebrauch machen. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten – sofern wir das nicht selbst tun – und uns zur Einziehung erforderliche Auskünfte und Unterlagen zu übergeben.
5.6. Benachrichtigung von Zwangsmaßnahmen - Von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware bzw. die im Voraus abgetretene Forderung oder sonstigen Beeinträchtigungen unserer Rechte muss der Kunde uns unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Informationen und Unterlagen unverzüglich benachrichtigen.
5.7. Wahrnehmung unserer Rechte - Bei Verzug haben wir das Recht, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen und gelieferte Ware in Besitz zu nehmen. Der Kunde muss die Inbesitznahme unserer wo auch immer gelagerten Ware ermöglichen. Insoweit gelten die Vorschriften über die Rücknahme mangelfreier Ware (7.). Weiterhin haben wir das Recht, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung einzuziehen sowie Sicherheiten zu fordern und gestellte Sicherheiten zu verwerten. Ein Rücktritt liegt in der Zurücknahme der Ware nur, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
5.8. Freigabe von Sicherheiten - Übersteigt der realisierbare Wert der uns übertragenen Sicherheiten unsere Gesamtforderung um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
6.) Gewährleistung und Haftung für Mängel
6.1. Die Produkte von Müller Akustik sind entsprechend der fachlichen Regeln und Angaben von Müller Akustik, z.B. technische Merkblätter, Verarbeitungsrichtlinien zu behandeln und zu verwenden.
6.2. Gewährleistungsansprüche betreffend Systemkomponenten setzen die ausschließliche Verwendung von Müller Akustik-Systemkomponenten voraus, da nur deren technisch richtiges Zusammenwirken durch Untersuchungen und baupraktische Erprobungen bestätigt ist. Für den Fall einer Vermischung von Müller Akustik-Produkten mit Fremdprodukten gilt dies entsprechend, d.h. die Gewährleistung und Haftung von Müller Akustik ist ausgeschlossen.
6.3. Unsere Verarbeitungsempfehlungen sind in jedem Fall daraufhin zu überprüfen, ob sie für die besonderen Verhältnisse des beabsichtigten Verwendungszweckes anwendbar sind. Technische Beratungen, Auskünfte und Verarbeitungsempfehlungen erfolgen nach bestem Wissen. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Handhabung und Verwendung, fehlerhafte oder mangelhafte Verarbeitung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse zurückzuführen sind.
6.4. Für Kaufverträge über neue bewegliche Sachen gilt gegenüber Verbrauchern eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren und gegenüber Unternehmer eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634 a Abs. 1 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, wenn es sich bei unserem Kunden um einen Verbraucher handelt; andernfalls erfolgt der Verkauf von gebrauchten Sachen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
6.5.Rüge - Die Mängelrechte des Kunden, soweit dieser Unternehmer ist, setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Wird ein Mangel zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar, so hat ihn der Kunde unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, so gilt die Ware als mangelfrei abgenommen und genehmigt. Die Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache bedarf ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet nur die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Garantieübernahme. Der Kunde hat uns Gelegenheit zu geben, uns von dem Mangel der Ware zu überzeugen. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, hat er uns auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon zur Verfügung zu stellen.
6.6. Ansprüche - Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl, soweit der Kunde ein Unternehmer ist, zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels tragen wir die zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
6.7. Schlägt die Nachbesserung zum zweiten Mal fehl oder sind wir zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache nicht in der Lage, so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
6.8. Bei unerheblichen Mängeln ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen bei allen Lieferungen / Leistungen ausgeschlossen.
6.9. Haftungsbegrenzung – Schadensersatzansprüche aus den Regelungen der §§ 280, 311 BGB oder §§ 280, 241 Abs. 2 BGB – die nicht gleichzeitig auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht durch den Auftragnehmer beruhen oder keine wesentliche Vertragspflicht darstellt – sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen dessen Erfüllung- bzw. Verrichtungsgehilfen auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt hiervon ebenso unberührt wie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haften wir bei einer mangelhaften Sache – gegenüber Unternehmern – nicht für Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften Sache und/oder den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache.
6.10. Im Falle einer lediglich leichten oder mittleren fahrlässigen Pflichtverletzung übernehmen wir keine Haftung für Mangelfolgeschäden, insbesondere Produktionsausfälle des Kunden oder eines Dritten. Weiter haften wir im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit nicht für solche Schäden, für die der Kunde versichert ist oder üblicherweise versichert werden kann. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird nicht begrenzt.
7.) Rücknahme Mangelfreie Ware wird nur nach unserer Zustimmung zurückgenommen. Die Rücksendung muss für uns frachtfrei und auf Gefahr und Kosten des Kunden erfolgen. Eine hierfür zu erteilende Gutschrift bemisst sich nach der Rechnungshöhe abzüglich der uns entstandenen Kosten, mindestens jedoch eines Anteils von 25 % des NettoWarenwertes. Bei Rücksendung an das Werk hat der Kunde auch hierdurch entstehende Kosten und die Gefahr zu tragen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Fälle, in denen dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht.
8.) Datenschutz Die für die Bestellabwicklung notwendigen Daten werden unter Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetztes gespeichert und innerhalb von Müller Akustik verwendet. Wir behalten uns vor, Daten zum Zwecke der Kreditprüfung anderen Konzernunternehmen sowie Auskunfteien zu übermitteln.
9.) Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
9.1. Gerichtsstand - Der Gerichtsstand bestimmt sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
9.2. Erfüllungsort - Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort, bei Abholung der jeweilige Abholort. Bei Streckengeschäften gilt als Erfüllungsort der Ort, von dem aus die Ware an den Kunden versandt wird.
9.3. Anwendbares Recht - Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die
Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
9.4. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt diejenige wirksame, die die Parteien vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.
9.5.
Müller Akustik
Schönfließer Straße 22
D-16562 Bergfelde
Mobil: +49 176 80483063